Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der EuroKit Abdichtungen GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Coesfeld unter der Registrierungs-Nr. HRB 14381 und mit Sitz in 46395 Bocholt
Artikel 1 Relevanz
1.1 Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Verträge und Rechtsbeziehungen zwischen der EuroKit Abdichtungen GmbH - folgend Eurokit genannt - und dem Auftraggeber mit Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber, es sei denn Eurokit hat diese Anwendung schriftlich vereinbart.
Artikel 2 Angebote
2.1 Angebote von Eurokit und die Kommunikation darüber, auch die über "Preislisten", bleiben Eigentum von Eurokit. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung dürfen diese nicht an Dritte weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden.
2.2 Alle bisherigen Angebote an den Auftraggeber verfallen nur durch ein neues Angebot.
2.3 Eurokit hat das Recht, Aufträge und/oder Warenlieferungen gegen Nachnahme ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
2.4 Wenn eine Arbeit in der Ausführung in Bezug auf Maße, Menge, Gewicht, usw. um weniger als 10% vom ursprünglichen Auftrag abweicht, berechnet Eurokit keine Mehr-/Minderarbeit.
2.5 Die folgende Materialien und Leistungen sind nie ein Teil des Angebotes von Eurokit : Maler-, Schreiner-, Beton-, Brech-, Boden-, Pflaster-, Schlepp-, Umzieh-, Hack-und/oder andere zusätzliche Arbeiten, die Inbetriebnahme, der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Lieferung von Druckluft, Gas, Wasser, Elektrizität und Beleuchtung, die Bereitstellung eines Personal- oder Lagerraums und einer Anlage für Abfälle.
Artikel 3 Preise
3.1 Alle von Eurokit genannte Preise, einschließlich solcher, die in "Preislisten" genannt werden, sind, wenn nicht anders angegeben, die genannten Preise oder Preisbestandteile zum Zeitpunkt des Angebotes, oder, wenn kein Angebot vorhanden ist, im Zeitpunkt des gegebenen Auftrags. Falls sich anschließend die Kosten durch welche Ursache auch immer ändern, ist Eurokit berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Solch eine Anpassung gibt dem Auftraggeber nicht das Recht, die Vereinbarung zu annullieren.
3.2 Alle Preise sind ohne Mehrwertsteuer und werden in Euro angegeben. Particuliere Preise sind exkl. 19% MwSt.
Artikel 4 mehr- und weniger Arbeit
4.1 Sollte ein Auftraggeber vor oder während der Ausführung von Arbeiten Änderungen beantragen, ist Eurokit berechtigt, den Termin und die Preise anzupassen in Bezug auf weniger oder mehr Arbeit.
4.2 Sollte bei der Zwischenvertragsänderung ein Saldo auftreten durch weniger Arbeit, hat Eurokit das Recht auf eine Entschädigung vom Auftraggeber von zehn Prozent (10%) plus die volle Gebühr für die entstandenen Kosten nicht ausgeführter Arbeiten dieses Auftrags.
Artikel 5 unvorhergesehene Umstände
5.1 Eurokit hat Anspruch auf Entschädigung durch den Auftraggeber für alle zusätzlichen Kosten, falls Arbeiten durch Ursachen außerhalb der Kontrolle von Eurokit geändert werden müssen, um ohne Unterbrechung durchgeführt werden zu können.
5.2 Darunter fallen auch Änderungen in (Regierungs-)Richtlinien, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht gültig waren und deren Gültigkeit noch nicht für die in der Industrie üblichen Weise bekanntgegeben war.
Artikel 6 Vertagung und vorzeitige Beendigung
6.1 Es ist dem Auftraggeber nur dann erlaubt, die Ausführung der Arbeiten vollständig oder teilweise zu vertagen, wenn Eurokit sofort sein ganzer daraus resultierender Schaden ersetzt wird.
6.2 Falls die Vertagung länger dauert als zehn (10) Arbeitstage, ist Eurokit zudem berechtigt, eine Zwischenabrechnung der durchgeführten Arbeiten zu fordern, ungeachtet der Bedingungen einer eventuell vereinbarten Zahlungs-Regelung.
6.3 Falls die Vertagung länger dauert als zwanzig (20) Arbeitstage, ist Eurokit zudem berechtigt, die durchgeführten Arbeiten in dem Zustand, in dem sie sich befinden, zu beenden, ungeachtet sonstig lautender Bedingungen und unter Beachtung der Bestimmungen unter 6.1
6.4 Falls der Auftraggeber nicht im ganzen oder nicht rechzeitig seinen Verpflichtungen nachkommt, auch im Fall von Konkurs/Insolvenz, Einstellung der Zahlung, Liquidation oder Stilllegung seines Betriebes, wird der Verzug festgestellt. Eurokit ist dann berechtigt, sofort alle Vereinbarungen mit dem Auftaggeber mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne Verpflichtung zu einer Entschädigung oder Garantie und ohne Reduzierung seiner ihr zustehenden Rechte.
Artikel 7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Solange der Auftraggeber nicht seine Zahlungs-Verpflichtung gegenüber Eurokit erfüllt hat, bleiben gelieferte Waren das Eigentum von Eurokit, inklusive der völligen Haftung für bis dahin erbrachte Lieferungen.
7.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von Eurokit gelieferte Waren an Dritte zu liefern, zu verpfänden oder in Eigentum zu übertragen, bevor diese voll bezahlt sind, es sei denn, Eurokit hat dafür ausdrücklich die Genehmigung erteilt.
7.3 Eurokit ist im vorhergehenden Fall (7.2) zu allen Zeiten berechtigt, die gelieferte Waren abzuholen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, Eurokit den Zugang zu den Lagerräumen der Waren zu gewähren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Waren, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert sind, mit der notwendigen Sorgfalt und erkennbar als Eigentum von Eurokit aufzubewahren.
Artikel 8 Abschluss
8.1 Abschluss der (Teil-)Arbeiten ist erreicht, wenn Eurokit und der Auftraggeber dieses feststellen.
8.2 Eine (Teil-)Arbeit wird in jedem Fall als Abschluss betrachtet, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von acht (8) Arbeitstagen, nachdem Eurokit Ihm gemeldet hat, dass die (Teil-)Arbeiten durchgeführt wurden, eine schriftliche Meldung macht über seiner Meinung nach vorhandene Mängel in der Ausführung.
Artikel 9 Zahlung
9.1 Die Zahlung muss innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem auf der Rechnung erwähnten Datum auf das Bankkonto von Eurokit erfolgen, ohne Abzug oder Verrechnung.
9.2 Wenn der Auftraggeber den fälligen Betrag nicht rechtzeitig bezahlt, sind an Eurokit vertragsmäßige Zinsen fällig : beim Berechnen gilt ein Teil des Monats als voller Monat. Der Auftraggeber ist im Verzug nach Ablauf des Bezahlungs-Termins, ohne dass eine Vorankündigung erforderlich ist.
9.3 Sobald und indem Eurokit seine Forderung an den Auftraggeber stellt, ist der Auftraggeber verpflichtet, sofort alle gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten von Eurokit zu begleichen, mindestens aber fünfzehn Prozent (15%) der Bruttosumme des zu fordernden Betrags. Eurokit ist berechtigt, seine Verpflichtungen so lange auszusetzen, wie sich die Zahlung des Auftraggebers verzögert.
9.4 Eurokit behält sich das Recht vor, nach einem teilweise vollendeten Auftrag Gewissheit zu verlangen in Bezug auf die Verpflichtungen des Auftraggebers.
Artikel 10 Garantie und Haftung
10.1 Eurokit garantiert dem Auftraggeber für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab Ausführungsdatum die Solidität der ausgeführten Arbeiten mit den durch Eurokit verwendeten Materialien bei angemessenen Anforderungen und normaler Benutzung, wobei Eurokit keine bessere Garantie gewähren muss als die, die Eurokit von seinen Lieferanten erhält.
10.2 Mängel sind ohne Verzögerung schriftlich per Einschreiben vom Auftraggeber an Eurokit zu melden. Jeder Anspruch auf Garantie verfällt, wenn nicht innerhalb von zwanzig (20) Arbeitstagen nach Entdeckung eine schriftliche Reklamation bei Eurokit eingereicht wird und/oder wenn im Falle von Streitigkeiten nicht innerhalb von drei (3) Monaten ein Gewährleistungsantrag eingereicht wird. Falls der Auftraggeber sich auf die Garantie beruft, wird Eurokit nach eigenem Ermessen reparieren oder in Entschädigung gehen. Eurokit teilt seine Entscheidung innerhalb von zwanzig (20) Arbeitstagen nach Empfang des Anspruchs dem Auftraggeber mit. Eine eventuell sofortige Notreparatur durch Eurokit verpflichtet Eurokit nicht, eine Auswahl (Reparatur/Entschädigung?) anzubieten
10.3 Eurokit ist niemals dazu verpflichtet, sonstige Schäden, wie z.B. Folgeschäden, Betriebsschäden, Verzögerungsschäden und entgangenen Gewinn zu kompensieren. Eurokit haftet nur für Schäden, die eine direkte Folge von schuldhaftem Versagen Eurokits sind. Ungeachtet anderer Klauseln dieses Artikels beschränkt sich die Haftung von Eurokit in jedem Fall nur auf den Wert seiner Lieferung, der auf der diesbezüglichen Rechnung ausgewiesen wird.
10.4 Jede Verpflichtung von Eurokit im Rahmen dieses Artikels reduziert sich jedes Jahr seit der Lieferung um zwanzig Prozent (20%) der ursprünglichen Verpflichtung. Im Falle, dass Eurokit Garantie bietet in Bezug auf Reparatur, ist Eurokit berechtigt, dem Auftraggeber die Materialkosten in Rechnung zu stellen.
10.5 Durch den Garantie-Service wird nicht der Garantie-Termin erweitert oder erneuert. Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel als Folge von bautechnischen und chemischen Ursachen. Noch kann der Auftraggeber Anspruch auf Garantie erheben, wenn er die Wartung der von Eurokit gelieferten Waren in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Lieferanten nicht eingehalten hat und/oder wenn vom Auftraggeber und/oder Dritten Arbeiten an der gelieferten Ware durchgeführt worden sind.
10.6 Die Verpflichtungen von Eurokit erlöschen, falls der Auftraggeber seinen oben genannten Verpflichtungen aus dem diesbezüglichen Auftrag nicht voll oder nicht rechtzeitig nachkommt.
Artikel 11 Schlussbedingungen
11.1 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen halten sich die Parteien an die Regeln in allen möglichen Bereichen, die nicht der Geringfügigkeit unterliegen.
11.2 Bei allen Streitigkeiten, die zwischen den Parteien entstehen, gilt deutsches Recht. Streitigkeiten werden ausschließlich vom zuständigen Amtsgericht in Bocholt